Mit Absenden des Anmeldeformulars über die Homepage oder Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als anerkannt.
1. Anmeldung
Für die Teilnahme an Kursen oder Workshops ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars oder Absenden des Anmeldeformulars über die Homepage. Die Anmeldung über beide Wege ist verbindlich. Eine entsprechende Anmeldebestätigung erfolgt rechtzeitig vor Kursbeginn an die jeweiligen Teilnehmer und gilt zugleich als Rechnung.
2. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. Rechnung fällig und ist bis 7 Tage vor Kursbeginn in einer Summe zu überweisen oder spätestens am 1. Kursabend in bar mitzubringen. Die aufgeführten Preise sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21b sowie § 19 Umsatzsteuergesetz.
3. Quittungen / Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch werden Quittungen oder Teilnahmebescheinigungen nach Ablauf des jeweiligen Kurses ausgestellt. Eine Teilnahmebescheinigung für die Krankenkasse kann nur bei Kursbuchung ausgestellt werden, für die Zehnerkarte ist dies nicht möglich.
4. Teilnahmefähigkeit
Für alle angebotenen Kurse, Workshops und Seminare gilt, dass für die Teilnahme Selbstverantwortlichkeit sowie normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt ist. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher mit dem Arzt abgeklärt werden, ob Yogastunden zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind. Die Teilnahme an allen Kursen geschieht grundsätzlich auf eigene Verantwortung der Teilnehmer.
5. Mitteilungspflicht bei gesundheitlichen Einschränkungen
Bei Kursteilnahme trotz bestehender physischer oder psychischer Einschränkungen, welche die Ausübung der vermittelten Lerninhalte beeinträchtigen könnten, ist der jeweilige Teilnehmer verpflichtet die Kursleitung entsprechend zu informieren - auch dann, wenn er diese für geringfügig hält. Dies gilt sowohl vor Antritt eines Kurses als auch dann, wenn sich während eines laufenden Kurses Änderungen bezüglich des körperlichen oder geistigen Gesundheitszustandes ergeben.
6. Haftung bei Unfall, Schadenersatz
Der Kursteilnehmer ist nicht gegen Unfall versichert. Der Yogalehrer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat und die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Zur Absicherung berechtigter Schadenersatzansprüche unterhält der Yogalehrer daher eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
7. Haftung für Wertgegenstände
Für die von Teilnehmern mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Bargeld, etc. kann keine Haftung übernommen werden.
8. Kursorganisation
Der Yogaunterricht findet einmal wöchentlich statt, und umfasst eine Dauer von 90 Minuten. Die Kursteilnehmer können innerhalb eines Kurses, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird, versäumte Kursstunden nach Rücksprache mit der Kursleitung in einem Parallelkurs nachholen.
Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung des Kursleiters wird zunächst versucht, eine Vertretung zu finden. Andernfalls wird der ausgefallene Unterricht entweder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder der Kursbeitrag anteilig rückerstattet.
An den gesetzlichen Feiertagen und teilweise in den Schulferien NRW finden keine Kurse statt. Die genauen Kurszeiträume bzw. unterrichtsfreien Zeiten oder Änderungen des Kursplanes werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
9. Regelungen zu fortlaufenden Kursen
Der Kursvertrag ist unbefristet und verlängert sich automatisch um den nächsten Kurszeitraum, solange keine Kündigung vorliegt. Dem Teilnehmer wird für jeden neu startenden Kurs rechtzeitig eine Anmeldebestätigung bzw. Rechnung per Email zugestellt. Der Kursteilnehmer hat einen Anspruch auf den Kursplatz, solange der Vertrag besteht und die Teilnahmegebühr rechtzeitig gezahlt wird.
Kursverträge für fortlaufende Kurse sind spätestens 14 Tage vor dem nächstanstehenden Kursbeginn zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei späterem Rücktritt, bis 1 Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig. Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, der in der Lage ist, an dem jeweiligen Kurs teilzunehmen, entfällt diese Regelung.
Bei späterem Abbruch, gleich welcher Ursache oder bei Nichterscheinen ist der Kursbeitrag dennoch fällig, eine Rückerstattung des bereits gezahlten Kursbeitrags nicht möglich. Bei nachgewiesener Krankheit durch ein ärztliches Attest ruht der Vertrag für diese Zeit.
10. Regelungen zu Zehnerkarten
Zehnerkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und haben eine verbindliche Gültigkeitsdauer von vier Monaten ab Erwerb. Vor Anbruch der Karte besteht ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Kaufdatum, welches mit Anbruch der Karte erlischt.
Ein Anspruch auf einen Kursplatz ergibt sich durch die Zehnerkarte nicht, dieser ist nur durch den Abschluss eines Kursvertrags gewährleistet.
11. Allgemein
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und sämtlicher Kursverträge bedürfen der Schriftform.